Webshop-Check
Auch bei Webshops können Gestaltungsteile und Ablaufstrukturen urheberrechtlich geschützt sein. Für den Webshop-Anbieter ist zunächst von entscheidender Wichtigkeit, dass er eine wirksame und vor allem auch nachweisbare Einbeziehung seiner AGB in den Verträgen mit den Kunden sicherstellt. Für die Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt § 305 Abs 2 BGB, es sei denn, der Kunde ist Unternehmer iSd § 14 Abs 1 BGB, also eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Hiernach sind für die Geltung der AGB ein Hinweis bei Vertragsschluss, die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme und das Einverständnis der anderen Vertragspartei mit der Geltung der AGB erforderlich. Bei Onlineshops muss daher, insbesondere wenn umfangreichere Klauselwerke einbezogen werden sollen, sowohl eine Möglichkeit zum Herunterladen der AGB als auch zum Ausdruck gegeben sein.
Die Kanzlei BECKER & HAUMANN bietet eine Webshop-Check zu Pauschalpreisen an. Für eine Prüfung Ihres Webshops ohne Überprüfung der AGB berechnen wir 500,00 EUR zzgl. USt. und mit Überprüfung der AGB 1.000,00 EUR zzgl. USt.
Unser Webshop-Chek umfasst folgende Punkte: Prüfung einer Kollision Ihrer Domain mit Marken- oder Namensrechten anderer, Prüfung auf offensichtliche Rechtsverstöße - z. B. Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrecht, Prüfung der Informationspflichten nach BGB-InfoV (Widerrufsrecht, Rückgaberecht etc.), vor- und nachvertragliche Informationspflichten, Prüfung des Bestehens der Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz (TMG), ggf. Prüfung der Vereinbarkeit Ihres Impressums mit den gesetzlichen Anforderungen, ggf. Korrektur Ihres Impressums oder Erstellung eines neuen Impressums, ggf. Hinweise zur richtigen Anordnung Ihres Impressums, Durchführung einer Markenrecherche auf den Webseiten des Deutschen Patent- und Markenamts hinsichtlich des Domainnamens und der Firmenbezeichnung. Nennung problematischer Fälle, Einhaltung der Pflichten nach PAngV, Besondere Kennzeichnungspflichten für best. Produkte (Batterieverordnung, Textilkennzeichnungsgesetz, Verpackungsverordnung etc.) Prüfung Rechtmäßigkeit der Versandoptionen, Prüfung der Erforderlichkeit einer Datenschutzerklärung, ggf. Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenschutzerklärung und zusätzlich bei Prüfung der AGB noch Erstellung/Überprüfung der Verkaufs-AGB und die Prüfung Rechtskonformität des Angebots mit eigenen AGB.
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