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Strafrecht

 

Wir beraten und betreuen unsere Mandanten in allen strafrechtlichen Belangen. Auf

dem Gebiet des Strafrechts gilt es zunächst, die verfahrensrechtliche Bestimmung der Strafprozessordnung und spezielle Prozessregeln (z. B. AO) zu beherrschen. Unsere langjährige Erfahrung in der Führung von Strafprozessen versetzt uns in die Lage, eine praxisnahe und effiziente Interessenvertretung wahrzunehmen.

 

Unsere Tätigkeit bezieht sich vor allem auf:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Unternehmensverteidigung, insbesondere Geldbußen gemäß § 30 OWiG
  • Steuerstrafrecht